- Richtlinien für die Aufnahme in den NÖ-Landesjugendkader (LJK) U08-U18
Der NÖ-Landeskader wird jährlich erstellt – etwa Mitte bis Ende Jänner und gilt bis
Jahresende. Im Zeitraum Mitte bis Ende März kann eine Ergänzung – besonders
SpielerInnen der Alterskategorien U8 bis U12 erfolgen.
Der Kader besteht aus SpielerInnen des ÖSB-Jugendkaders (A,B) als auch des
„reinen“ Landeskaders (L). Für die Aufnahme ist vorab die Kaderzahl (Verhältnis Elo
1.1. lfd. Jahr zu Alter = Jahrgang) vorentscheidend. Der Landesjugendtrainer (LJT)
behält sich allerdings das Recht vor, einzelne SpielerInnen vorzureihen. Dies wegen
besonderer Erfolge im Vorjahr, starkem Elowachstum oder anderer Gründe. Das
Einvernehmen mit dem Präsidenten ist zu herzustellen.
Die SpielerInnen des LJK sind berechtigt, durch den Landesjugend-trainer oder
einen anderen Trainer seines Teams gratis oder stark vergünstigt Trainingsstunden zu
bekommen. Dies richtet sich auch stark nach der Art der Mitgliedschaft im Kader
(Spalte Kader – A, B, L). Für Details steht der LJT Mag. Klaus NeumeierDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.
Die SpielerInnen des LJK sind verpflichtet, bei den NÖ-Landesmeisterschaften
und den ÖM der Jugend anzutreten.