Teilnahmeberechtigt: Vierermannschaften mit starrer Liste
Bis zu fünf Schüler:innen einer Schule bilden eine Mannschaft.
Die Turniere werden unter Anwendung der Schnellschach-Regeln ausgetragen.
Voranmeldung interessierter Schulen bitte bis Dienstag, 25. Februar 2025 unter
Informationen bei:
David Merei, E-Mail:
Mag. Harald Grötz, Tel. 02952/4421, E-Mail:
Die Aufsicht und Betreuung der Schulmannschaften ist von der jeweiligen Schuldirektion
(Nominierung einer Person) zu veranlassen.
Die Begleitpersonen werden gebeten, darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler zum
Nachweis der Schule und Schulstufe geeignete Ausweise mitnehmen.
Diese Schulschach-Turniere sind eine schulbezogene Veranstaltung.
Die Siegermannschaften in den Vierteln qualifizieren sich für den 39. Schulschachtag in
St. Pölten in der Bildungsdirektion Niederösterreich.
Termine in St. Pölten: | Mittwoch, 2. April 2025 - Mädchen |
Mittwoch, 9. April 2025 - Volksschulen | |
Donnerstag, 10. April 2025 - Sekundarstufen |
Mit der Teilnahme am Schulschachtag übergeben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
Bildungsdirektion Niederösterreich das unentgeltliche, unbefristete, unwiderrufliche und nicht
ausschließliche Recht, die bei der Veranstaltung gemachten Foto-, Film-, Audio- und
Videoaufnahmen nicht kommerziell, jedoch auch international zur eigenen Öffentlichkeitsarbeit per
Print, Web, sozialen Medien zu nutzen. Werden die Foto-, Film-, Audio- und Videoaufnahmen
durch die Bildungsdirektion Niederösterreich verwendet, entsteht kein Anspruch auf Entgelt.
Das für die Weiterverwendung der Foto-, Film-, Audio- und Videoaufnahmen nötige
Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist vorab durch die Schule einzuholen.
Die Einwilligung gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. a iVm Artikel 7 DSGVO (Datenschutz-
Grundverordnung) für die Erfassung der für das Schachturnier notwendigen Daten ist
ebenfalls vorab durch die Schule einzuholen.